OUTDOOR-WORKSHOP Die Natur- und Wildnisschule im Allgäu |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Outdoor-Workshop ,Natur- und Wildnisschule Schlossbergweg 35 88299 Leutkirch
Diese AGB wurde auf der Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts erstellt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Outdoor-Workshop und dem Reisegast bzw. dem Vertragspartner
Abschluss des Reisevertrages: Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Vertragspartner Outdoor-Workshop den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bedarf der Schriftform (Mail, Fax oder Schriftstück) und ist Vertragsbestandteil! Eine Reiseanmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes und von Outdoor-Workshop unterbreitetes Angebot erfolgen. Erfolgt die Reiseanmeldung für eine Reisegruppe, so übernimmt die anmeldende Person (namentlich durch die Reiseanmeldung bei Outdoor-Workshop bekannt) die so genannte Vertretungsvollmacht für die Mitangemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung bzw. Reiseanmeldung gegenüber Outdoor-Workshop ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Reisegruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler der Reiseangebote. Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern als einzelne Reiseteilnehmer ist nicht zulässig. Outdoor-Workshop geht mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt. Erfolgt die Reiseanmeldung bzw. Buchung nur wenige Tage vor Reisebeginn, so ist der Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unter Zuhilfenahme aller Möglichkeiten der modernen Technik uns die bestätigte Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Reisevertrag zugänglich zu machen. Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer Banküberweisung zu zahlen und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX bzw. Kopie bzw. Email mit der entsprechenden Anlage - z.B. Scan). Scheiden diese Möglichkeiten aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum Reisebeginn aus (Zeitraum ein bis zwei Tage vor Reisebeginn!!), so ist der Reisevertrag zum Reisebeginn (Tourstart) unterschrieben dem sog. Trainer oder Reiseleiter vorzulegen und der Reisepreis vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des Reisepreises besteht in diesem Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der entsprechenden Reise! Gültigkeit eines Reisevertrages (Zustandekommen des Reisevertrages): Der Reisevertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner die Reisebestätigung von Outdoor-Workshop erhalten hat oder eine Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises bei Outdoor-Workshop eingegangen ist. Wenn nicht anders und in schriftlicher Form (Mail, Fax oder Schriftstück) vereinbart, gilt der Reisevertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest- oder Gesamtzahlung zu dem im Reisevertrag vermerkten Betrag leistet. Zahlungsfristen: Innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung leisten Sie bitte die auf der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtreisebetrags. Die Restzahlung erfolgt 20 Tage vor Reiseantritt, spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen.Der Vertragspartner hat die Pflicht, diese Zahlungen pünktlich und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Zahlungsverzögerungen behält sich Outdoor-Workshop das Recht der Erhebung von Mahn- und Verzugsgebühren vor. Es zählt dabei Kontoeingang bei Outdoor-Workshop! Rücktritt vom Reisevertrag durch Outdoor-Workshop: Die Firma Outdoor-Workshop hat das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl (es zählen in diesem Falle nur Anmeldungen, die den vollen Reisepreis zahlen!) bei Reisen mit feststehendem Reisebeginn laut Angebot, 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Vertragspartner von Outdoor-Workshop schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.Outdoor-Workshop hat das Recht, bis 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, nicht abgewendet werden kann. Bei falsch gemachten Angaben (Reiseanmeldung, Buchung) kann Outdoor-Workshop ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten.Outdoor-Workshop hat das Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits begonnenen Reise vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden (z.B. Gewitter, Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer der Reise besteht. In allen Fällen wird versucht ein adäquates Programm anzubieten. Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlichen Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise. Entstehende Kosten (Fahrgeld, Lohnkosten, Wartezeit) kann Outdoor-Workshop vom Verursacher einfordern!Outdoor-Workshop hat außerdem das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Reisepreises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag - insbesondere bei der Anmeldung von Reisegruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern- durch den Vertragspartner zu. Ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von Outdoor-Workshop erhoben. Ausschluss von Reiseteilnehmern durch den Reiseveranstalter: Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches, Völkerverachtendes oder faschistoides/extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Kursleiter/Guide ohne vorherige Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine Abhilfe veranlassen kann. Gewährleistungsansprüche bzw. Reisepreisminderungsansprüche sind in schriftlicher Form bei Reisen mit einer Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48 Stunden nach Reiseende geltend zu machen. Bei Reisen mit einer Dauer länger als 72h muss die Erhebung von Gewährleistungsansprüchen innerhalb von 14 Tagen und nur in nachfolgend aufgelisteter Form erfolgen: Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten der stornierenden Person und der im Reisevertrag benannten Vertragsperson. Ausnahme bildet der Sachverhalt, das diese Frist unverschuldet versäumt wurde. Es wird auf die Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht. Siehe auch bei Haftungsausschluss! Outdoor-Workshop weißt darauf hin, das bei geltend zu machenden Gewährleistungsansprüchen (Reisepreisminderungen) die vorgebrachten Gründe stichhaltig und angemessen begründet sein müssen. Zeugen, Fotomaterial bzw. sichergestellte Beweisobjekte sind zur Begründung notwendig, dies belegen auch richterliche Grundsatzurteile.Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen der bzw. die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer des Minderjährigen die volle Aufsichts- und Haftungspflicht - ausgenommen bei Anweisungen und Entscheidungen im Verantwortungsbereich von Outdoor-Workshop (Durchsetzung Sicherheitsstandards vieler angebotener Aktionsinhalte z.B. Klettern...). Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte unfallversichert und krankenversichert sein. Haftung: Outdoor-Workshop übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldeten oder fahrlässig, vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden Firmenhaftpflichtversicherung! Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Reiseinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) - ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Reisen, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Unmittelbar vor Reisedurchführung wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Reise hingewiesen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Trainers sind bindend, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs / vom Reisedetail oder Aktion ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten oder Kosten übernimmt! Bei Reiseangeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch einen Vertreter von Outdoor-Workshop beinhalten (sog. teilweise geführten und individuell durchzuführenden Aktionen und Touren) obliegt den Reiseteilnehmern sog. Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor Beginn der betreffenden Reise auf potentielle Gefahren und Besonderheiten der Tour oder Aktion hingewiesen. Die Nutzung von Material und Ausrüstung unterliegt in diesem Falle den Bedingungen einer Vermietung. Der Teilnehmer ist Nutzer des Mietgutes. Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein des Veranstalters bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung (besonders bei t.w. geführten und individuell zu fahrenden / durchzuführenden Touren), bei Materialvermietung sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die allg. Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Verlust, Diebstahl oder dem Abhandenkommen von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende Reiseteilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Reisegruppe voll haftbar. Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber Dritter und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von Material/Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport, Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt. Sämtliche Haftungspflichten seitens Outdoor-Workshop entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen. Bei vom Reiseteilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Keine Haftung wird durch Outdoor-Workshop übernommen für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug, im Tourbus oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Bei Unfällen oder Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Reise- oder Kursteilnehmern muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt Outdoor-Workshop unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung in nachfolgend aufgelisteter Form anzeigen: Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten der stornierenden Person. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftungspflicht durch Outdoor-Workshop. Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke des/der Reiseteilnehmer sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom Reiseleiter verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der gewählten Reiseart bzw. des Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Ausdrücklich wird hingewiesen, dass bei vielen Reisen und Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und sich vom Reiseteilnehmer entsprechend Reiseteilnehmer oder für die Reisegruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und für die entstehenden Kosten für Rückreise etc.. In den meisten Fällen muss der verursachende Reiseteilnehmer oder die verursachenden Mitglieder einer Reisegruppe mit einer Anzeige durch Outdoor-Workshop rechnen, auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll zu Lasten des/der Verursacher. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner: Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Reisevertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als Vertragspartner benannte Person erfolgen. Der Rücktritt vom Reisevertrag sind nur in nachfolgend aufgelisteter Form zulässig und verbindlich: Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten der stornierenden Person. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei Outdoor-Workshop. Aus rechtlichen Gründen betrachten wir telefonisch/mündlich vorgebrachte Stornierungen rein informatorisch, es zählt die oben aufgeführte Form - die für Outdoor-Workshop als Nachweisführung bindend ist.Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat diese Vertragsänderung ebenfalls nur in der nachfolgend aufgelisteten Form: Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten der stornierenden Person Gültigkeit. Diese Vertragsänderung kann nur durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner erfolgen. Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Reisevertrag ausscheiden, können die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt, gelten. Erreicht in diesem Falle die Anzahl der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr die zuvor im Reisevertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Reisepreis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Reisegruppe entsprechend unserer Preislisten oder gemachten Angebote. Auch kann in diesem Falle eine Stornierung durch Outdoor-Workshop wegen “Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl” erfolgen. Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer Reisegruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig: -10.-1.Tag_vor_Reisebeginn_70% -Nichterscheinen_zu_Reisebeginn_90% Diese Stornostaffel gilt für alle ausgeschriebenen Angebote). Leistungen: Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bei Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich und in schriftlicher Form unterrichten. Dies gilt auch für die von Outdoor-Workshop gemachten, zeitlich befristeten Angebote. Outdoor-Workshop behält sich bei Erhöhung von Steuern und Abgaben (u.a. Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor.Die gezeigten Preise sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen zu den Angeboten von Outdoor-Workshop zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit Outdoor-Workshop können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall nachfolgend aufgelisteter Form: Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten. Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang.Die in den aktuellen Angebotskatalogen und in den Internetpräsentationen gezeigten Fotos zeigen nicht immer die Situation und Lokalitäten der zugehörig beschriebenen Reise bzw. Serviceleistung. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, die anhand von Fotos zu interpretieren bzw. zu sehen sind. Dies wäre z.B. ein anderer, verwendeter Bootstyp, eine andere Einsatzstelle einer Aktivsportreise oder Verpflegungsausstattung. Verbindlich für die Leistungserbringung ist der beschriebene Umfang der jeweiligen Reise oder Serviceleistung.Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer angebotener Reisen bleiben notwendige, zumutbare, von Outdoor-Workshop nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme Waldbrandgefahr oder extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände, etc.). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird Outdoor-Workshop die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in Abstimmung des Reiseleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation der_Tour_beschließen. Streiks, höhere Gewalt (Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Straßen), Regen, kalte Witterung, Ermüdung der Teilnehmer, Versorgung von Verletzungen, Verkehrsstau, die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung. Zeitangaben (außer Treffpunkte und Reisebeginn) sind als grobe Richtwerte zu sehen, Abweichungen sind nicht ausgeschlossen. Gewährleistung: Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gegenüber Outdoor-Workshop bestimmen sich nach den §§651 a bis 651 I BGB. Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er diese Rechte verlieren kann, wenn er: a) gegenüber der örtlichen Reiseleitung schuldhaft und nicht rechtzeitig Abhilfe verlangt. b) etwaige Reisemängel, die sich während der Reise einstellen, nicht unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder bei Outdoor-Workshop rügt. darauf einzustellen ist! Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten (vom Reiseleiter abgesicherten) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ein Vertreter von Outdoor-Workshop ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Reise aus, so hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters von Outdoor-Workshop zu warten. Erfolgt durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Reise, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem Falle hat der/die Reiseteilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial von Outdoor-Workshop. Hausordnung,Campordnung: Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die Reiseteilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw. Verordnungen (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emissionsschutz) einzuhalten. Die Campingplätze dienen der aktiven Erholung, so sind Musikbeschallung, laut tönende Kassettenrekorder, Musikdarbietungen und ähnliche, Lärm verursachende Quellen nicht zulässig! Seitens von Outdoor-Workshop wird versucht, bei auftretenden Verstößen gegen die Hausordnung oder Campingplatzordnung eine der Reglung entsprechende Lösung zu finden. Erfolgt nach einer Abmahnung weiterhin der Verstoß gegen die bestehenden Vorschriften, so ist Outdoor-Workshop berechtigt, Hilfe bei der zuständigen Polizeidienstelle anzufordern, in jedem Falle ist mit einer Anzeige und mit Hausverbot bzw. Platzverweis zu rechnen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an Outdoor-Workshop, deren Verursachung Reiseteilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- u. Umweltdelikten oder während individuell durchzuführenden Reisen), so werden diese Forderungen durch Outdoor-Workshop an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. Outdoor-Workshop behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten)_weiterzugeben. Fremdleistungen: Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen, Reisebeschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte oder Fremdveranstalter. Bei nicht von Outdoor-Workshop durchgeführten Reisen (”Veranstalter”) tritt Outdoor-Workshop lediglich als Vermittler auf. . Hygiene: Durch den Charakter vieler Reisen bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene und Haltbarkeit/Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige Nahrungszubereitung, Situation z.B. bei Survivalkursen...). Die Teilnehmer bereiten in jedem Falle selbständig Ihre Nahrung/Mahlzeiten zu. Ebenso bedingen Lagern/Übernachtungen auf Rastplätzen oder Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen o. Lagerplätzen sowie Kurzreiseangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf sanitäre Einrichtungen. Zusammenarbeit_mit_Weiterverkäufern,_Agenturen_und_Reisebüros: Der Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt eine schriftliche Vereinbarung/Zustimmung durch Outdoor-Workshop. Die gezeigten Preise in den Katalogen und Prospekten sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen zu den Angeboten von Outdoor-Workshop zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit Outdoor-Workshop können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform. Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf unserer Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit Outdoor-Workshop und dem Vermittler Bedingung. Beachten Sie, dass Outdoor-Workshop als Reiseveranstalter selbstständig im Vertrieb seiner Reisen tätig ist und generell keine Exklusivrechte (Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt werden. Alle Teile des Kataloges sowie der Internetpräsentationen sowie auch Bilder, Textpassagen und Layout gelten als urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung, Vervielfältigung und Nutzung ohne die schriftliche Zustimmung seitens Outdoor-Workshop ist nicht statthaft.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen, Mietverträgen und Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung! Dies gilt auch bei Stornierungen. Gerichtsstand: Ist der Sitz von Outdoor-Workshop. (wenn der Vertragspartner den Status eines Vollkaufmanns trägt). Outdoor-Workshop haftet nicht für Druckfehler. AGB Version 1.2 Stand Januar 2008 Outdoor-Workshop Rainer Schall
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